ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

1. Allgemeine Grundlagen

1.1  Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Wedeward GmbH und ihrer AuftraggeberIn gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2  Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3  Entgegenstehende AGB der AuftraggeberIn sind ungültig, es sei denn, diese werden von Wedeward GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4  Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1  Der Umfang eines konkreten Beratungs-Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von Wedeward GmbH sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Wedeward GmbH und ihrer AuftraggeberIn kommt zustande, sobald Wedeward GmbH die schriftliche Annahme des Angebots zugeht oder Wedeward GmbH eine Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch die AuftraggeberIn sind nur wirksam, wenn Wedeward GmbH sie schriftlich akzeptiert.

2.2  Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Website, Flyer). Nicht wesentliche inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch Wedeward GmbH sind zulässig.

2.3  DIe Wedeward GmbH ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihr ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. KooperationspartnerInnen) durchführen zu lassen (Substitution). Die Beauftragung und Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Wedeward GmbH selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der AuftrageberIn.

2.4 Die AuftraggeberIn verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Wedeward GmbH zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Die AuftraggeberIn wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Wedeward GmbH anbietet.

3. Aufklärungspflicht der AuftraggeberIn / Vollständigkeitserklärung

3.1  Die AuftraggeberIn wird Wedeward GmbH über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.2  Die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die Wedeward GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungs-Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von der Wedeward GmbH bekannt werden.

3.3  Die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Sie wird die Tätigkeit von der Wedeward GmbH soweit möglich und zumutbar fördern.

3.4  Die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgeschriebene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von der Wedeward GmbH von dieser informiert werden.

4. Termine

4.1  Die Wedeward GmbH ist bestrebt, die angegebenen Termine der Erfüllung möglichst exakt einzuhalten. Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch die Wedeward GmbH aus nicht selbst verschuldeten Gründen (z.B. durch höhere Gewalt, Krankheit oder eine zu geringe Teilnehmeranzahl bei Gruppenveranstaltungen) nicht eingehalten werden, so ist die Wedeward GmbH berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen (siehe auch Punkt 13.).

4.2  Sollte ein vereinbarter Beratungs- Coachingtermin von der AuftraggeberIn nicht eingehalten werden können, so hat die AuftraggeberIn dies mindestens 48 Stunden vorher schriftlich (auch per e-mail) bekannt zu geben. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden wird der volle Betrag für die Einheit verrechnet, auch wenn die Einheit nicht stattgefunden hat.

4.3  Bei einem Rücktritt der AuftraggeberIn von der Teilnahme von geblockten Veranstaltungen (Seminare, Trainings, Workshops) ist dies der Wedeward GmbH bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (auch per e-mail) mitzuteilen. Andernfalls ist die Wedeward GmbH berechtigt, Stornogebühren nach Punkt 5.3 zu verrechnen.

4.4  Bei einem Rücktritt der AuftraggeberIn von Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung ist der Wedeward GmbH dies bis spätestens 2 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Termin schriftlich (auch per e-mail) mitzuteilen. Andernfalls ist die Wedeward GmbH berechtigt, Stornogebühren nach Punkt 5.4 zu verrechnen.

5. Stornobedingungen

5.1  Eine Stornierung durch die AuftraggeberIn ist nur mit schriftlicher Kenntnisnahme von Stephanie Wedeward möglich. Sowohl die Stornierung durch die AuftraggeberIn als auch die Kenntnisnahme durch die Wedeward GmbH können mit eingeschriebenem Brief oder per e-mail erfolgen.

5.2  Bei Absage eines vereinbarten Einzeltermins (Coaching) seitens der AuftraggeberIn unter 48 Stunden ist die Wedeward GmbH berechtigt, das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen.

5.3  Bei Rücktritt der AuftraggeberIn von der Teilnahme bei geblockten Veranstaltungen (Seminare, Trainings, Workshops) unter 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20 %, bei Rücktritt von bis zu einer Woche 50 % und danach ist der volle Betrag des vereinbarten Veranstaltungspreises zu bezahlen.

5.4  Bei Rücktritt der AuftraggeberIn von Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung unter 2 Wochen vor Beratungsbeginn sind 50 % bei Rücktritt von bis zu einer Woche sowie danach ist der volle Betrag des vereinbarten Honorars zu bezahlen.

6. Honorar

6.1  Nach Erfüllung der im Vertrag definierten Leistungen erhält die Wedeward GmbH ein Honorar gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen der Auftraggeberin und der Wedeward GmbH.

6.2  Die Wedeward GmbH wird jeweils eine Rechnung ausstellen. Die Wedeward GmbH ist berechtigt, der AuftraggeberIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die AuftraggeberIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Wedeward GmbH ausdrücklich einverstanden.

6.3  Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Wedeward GmbH ohne Abzug prompt zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über EUR 1.000,- ist die Wedeward GmbH berechtigt, eine Anzahlung und Teilzahlungen zu verlangen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teilschritte umfassen, ist die Wedeward GmbH berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen.

6.4  Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung durch die Wedeward GmbH von der Auftraggeberin zusätzlich zu ersetzen.

6.5  Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrags aus Gründen, die auf Seiten der AuftraggeberIn liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Wedeward GmbH, so behält die Wedeward GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.

Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

6.6  Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bindung für die Vertragserfüllung durch die Wedeward GmbH. Jeder Zahlungsverzug berechtigt die Wedeward GmbH, die laufende Vertragserfüllung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind von der AuftraggeberIn zu tragen. Die AuftraggeberIn ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 10 % p.a. und alle Eintreibungskosten zu zahlen.

6.7  Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Wedeward GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

7. Datenerfassung

7.1 Mit Vertragsabschluss erklärt sich die AuftraggeberIn mit der Erfassung und Nutzung ihrer Daten durch die Wedeward GmbH im Rahmen der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen einverstanden. Es gilt die Datenschutzerklärung der Wedeward GmbH, die unter www.emergency-coaching.de/datenschutz abrufbar ist und der die AuftraggeberIn hiermit ausdrücklich zustimmt.

8. Nennung als Referenz

8.1 Die AuftraggeberIn erklärt sich damit einverstanden, dass die Wedeward GmbH den Firmennamen der AuftraggeberIn als Referenz auf der Website sowie eventuell auf Flyern nennt.

9. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrechte

9.1  Die Urheberrechte an den von der Wedeward GmbH und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Wedeward GmbH. Sie dürfen von der AuftraggeberIn während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die AuftraggeberIn ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Wedeward GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch die Wedeward GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

9.2  Der Verstoß der AuftraggeberIn gegen diese Bestimmungen berechtigt die Wedeward GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.

10. Geheimhaltung / Loyalität

10.1 Die Wedeward GmbH verpflichtet sich – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Rahmen des Vertrags und dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen – zu unbedingter Verschwiegenheit und Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der AuftraggeberIn erhält. Weiters verpflichtet sich die Wedeward GmbH zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung sämtlicher persönlich und beruflich relevanten Informationen, die ihr im Rahmen der Leistungserbringung bekannt geworden sind. Die Verschwiegenheit und Geheimhaltung reicht für einen Zeitraum von drei Jahren auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.2 Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der AuftraggeberIn ist jede Abwerbung von TeilnehmerInnen von Veranstaltungen der Wedeward GmbH während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages untersagt. Dagegen verstoßende AuftraggeberInnen/KundInnen sind verpflichtet, Schadenersatz in der dreifachen Höhe des entgangenen Honorars zu leisten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

11. Dauer des Vertrages

11.1  Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der definierten Leistungen.

11.2  Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn eine VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität einer VertragspartnerIn, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von der Wedeward GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch die Wedeward GmbH eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen VertragspartnerIn bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

12. Schlussbestimmung

12.1 Die VertragspartnerInnen bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfender Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnorm des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Wedeward GmbH. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Wedeward GmbH ausschließlich zuständig.